1. Geltungsbereich und Änderungsvorbehalt
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Compa Construction Solutions GmbH, Rosenthaler Str. 13, 10119 Berlin (nachfolgend “Compa”) und Ihnen als Kunden und Vertragspartner von Compa (nachfolgend “Kunde”) in Bezug auf die Nutzung der Webapplikation von Compa (nachfolgend “Plattform”).
- Die Software ist ausschließlich für den Geschäftsverkehr (B2B) bestimmt. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er sowie die von ihm eingeschalteten nutzungsberechtigten Personen in Form von internen und externen Mitarbeitern (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit die Plattform nutzen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Nutzung der Plattform den verbindlichen Bestimmungen (a) dieser AGB und (b) der Datenschutzerklärung der Plattform unter https://www.compa.co/privacy unterliegen. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Compa nicht anerkannt, sofern Compa diesen nicht ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.
- Compa behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und/oder ergänzen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Hierzu wird Compa den Kunden über jegliche Änderung oder Ergänzung dieser AGB mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der geänderten bzw. ergänzten AGB per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse informieren. In diesem Zusammenhang übersendet Compa dem Kunden die neue Fassung der AGB und weist den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit und Frist eines Widerspruchs gegen die Geltung der neuen Fassung der AGB sowie die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs hin. Wenn der Kunde der neuen Fassung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen, beginnend mit dem Tag, der dem Erhalt der Mitteilung folgt, in Schriftform oder Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt die neue Fassung der AGB als vom Kunden akzeptiert. Wenn der Kunde der Geltung der neuen Fassung der AGB rechtzeitig widerspricht, wird der Vertrag unter Anwendung der bisherigen Fassung der AGB fortgesetzt. Compa behält sich allerdings das Recht vor, den Vertrag mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
Etwaige Ergänzungen der Plattform bleiben hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss und Testzeitraum
- Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot des Anbieters dar.
- Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot iSd § 145 BGB an den Anbieter zum Abschluss eines Vertrags über die vom Nutzer jeweils bestellte Software bzw. Dienstleistung dar.
- Die Nutzung der Plattform (einschließlich der Nutzung durch die vom Kunden eingeschalteten Nutzer) setzt voraus, dass der Kunde zunächst einen Account auf der Plattform (nachfolgend „Kunden-Account“) einrichtet. Dieser Account wird von Compa auf Anfrage (über die Website, schriftlich oder telefonisch) erstellt. Der Kunde erhält daraufhin einen Link per E-Mail, über den er den Account einrichten kann.
- Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung eines Kunden-Accounts besteht nicht. Compa behält sich vor, im eigenen Ermessen die Registrierungsanfrage des Kunden zu verweigern.
- Der Kunde ist verpflichtet, für jeden der von ihm eingeschalteten Nutzer ein eigenes Nutzerprofil mit Angabe einer E-Mail-Adresse anzulegen.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Kunden-Account mit Vollzugriff auf die Compa-Funktionen als Testzugang (nachfolgend „Testzugang“) unentgeltlich für einen Zeitraum von 30 Tagen (nachfolgend „Testzeitraum“) unter Wahl eines Modells für den Zeitraum nach Ablauf des Testzeitraums zu Testzwecken einzurichten. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Testzugang automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Plattform umgestellt, sofern der Kunde nicht innerhalb des Testzeitraums den Zugang kündigt. Dies ist innerhalb des Zeitraums jederzeit in Textform oder telefonisch möglich. Nach Ablauf des Testzeitraums gelten die Konditionen des gewählten Modells.
3. Modelle
- Das Portfolio von Compa beinhaltet verschiedene Modelle, deren Konditionen von Compa festgelegt und angepasst werden.
- Das Monatspaket hat eine Laufzeit von 30 Tagen.
- Das Jahrespaket hat eine Laufzeit von 365 Tagen.
- Beide Modelle verlängern sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch für ein weiteres Intervall, soweit der Kunde nicht nach den Bestimmungen des 7.1. kündigt.
- Eine Umstellung von Monatspaket auf Jahrespaket ist jederzeit möglich.
4. Leistung von Compa
- Während der vom Kunden gewählten Laufzeit des Vertrages stellt Compa dem Kunden bei allen Modellen Zugang zu allen Funktionen der Plattform in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung. Diese sind abrufbar auf der Internetseite von Compa unter https://www.compa.co/.
- Geplante Nichtverfügbarkeiten der Software aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten am Server und/oder der Software werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 48 Stunden vor Beginn der Nichtverfügbarkeit textförmlich (z.B. per E-Mail) angekündigt und erfolgen - soweit das möglich ist - außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr). Auf Wunsch des Kunden können diese geplanten Wartungsarbeiten verschoben werden, soweit dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für Compa zumutbar ist.
- Bei dringend erforderlichen Arbeiten, z.B. zur Schließung von Sicherheitslücken oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, ist eine Vorankündigung der Nichtverfügbarkeit entbehrlich.
- Während Nichtverfügbarkeiten nach 4.2. oder 4.3 besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf die Nutzung der Software/oder des Servers.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Nutzer negativ beeinflusst. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Nutzer entsprechend zu verpflichten.
- Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich „User ID“ (E-Mail-Adresse) und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Nutzer entsprechend zu verpflichten.
- Der Kunde haftet für Verstöße gegen 4.1. Und 4.2. Er hat Ersatz für alle Schäden, die durch die Benutzung des Kunden-Accounts sowie der Nutzer-Accounts durch ihn selbst oder durch seine Nutzer entstehen, zu leisten.
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind und verpflichtet sich, Compa von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem die Kosten zu ersetzen, die Compa wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
- Compa ist zur sofortigen Sperrung des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6. Haftung von Compa und Datenschutzbestimmungen
- Die Bereitstellung der Plattform und der Compa-Dienste erfolgt über Server-Systeme und Hosting-Dienste externer Dienstleister, die als sog. Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) für Compa tätig sind. Weitere Informationen zu diesen externen Dienstleistern sind in der Datenschutzerklärung der Plattform unter www.compa.co/privacy abrufbar.
- Für Schäden, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben, oder für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf das Nutzerkonto), übernimmt Compa keine Haftung. Compa bemüht sich um einen angemessenen Schutz bei der Datenübertragung (durch SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung), jede Übermittlung von Inhalten oder Informationen an Compa erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden.
7. Kündigung
- Die Laufzeit des Lizenzmodells verlängert sich automatisch um eine weitere Periode, soweit nicht bis zum Ablauf der vorherigen Periode gekündigt wird. Die Kündigung kann in Textform oder telefonisch erfolgen. Im Falle der Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Nutzung der Plattform bleibt möglich bis zum Vertragsende.
- Die mit dem Nutzerkonto zusammenhängenden Daten werden von Compa 2 Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses gespeichert, sodass der Kunde diese bei Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses wiederherstellen kann. Der Kunde hat jedoch das Recht, die sofortige Löschung nach Vertragsende zu verlangen. Von der Löschung ausgenommen sind solche Daten, zu deren weiteren Speicherung Compa aus steuerrechtlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Gründen verpflichtet ist.
8. Zahlung
- Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Software und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz richten sich nach der monatlichen oder jährlichen Lizenzgebühr, deren Höhe im Bestellprozess, abhängig vom gewählten Lizenzmodell, angegeben wird.
- Das von der Art des geschlossenen Vertrages abhängige monatliche oder jährliche Entgelt für die Nutzung der Plattform hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des zu vergütenden Nutzungszeitraums. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung bei Compa an, außer die Verzögerung der Zahlung tritt durch Umstände auf, die der Kunde nicht zu vertreten hat. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
- Als Zahlungsmethoden akzeptiert Compa (a) Überweisung, (b) SEPA-Lastschrift und (c) Kreditkarte.
9. Schlussbestimmungen
- Falls eine zuständige Behörde eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachten sollte, so gilt für Wirksamkeit und Inhalt des Vertrages § 306 I, II BGB.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz des Betreibers (Rosenthaler Str. 13, 10119 Berlin) und als ausschließlicher Gerichtsstand der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg.