Die Kostenfeststellung nach DIN 276 besteht in der Ermittlung und detaillierten Auflistung der während eines Bauprojekts tatsächlich entstandenen Kosten. Zu beachten ist, dass es verschiedene Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 gibt, unter anderem die Kostenschätzung und die Kostenberechnung. Bei der Berücksichtigung der Zahlen muss daher immer genau unterschieden werden, von welcher Stufe der Kostenermittlung gerade die Rede ist.
Was ist die Kostenfeststellung nach DIN 276?
In der Kostenfeststellung nach DIN 276 werden die genauen Kosten für ein Bauprojekt aufgeführt. Hier geht es also um eine Aufstellung im Detail der bis dato entstandenen, realen Baukosten. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für die anschließende Rechnungsstellung. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Feststellung korrekt erfolgt, am besten mit Hilfe einer speziellen AVA-Software.
Die Kostenfeststellung nach DIN 276 bildet immer die finale Stufe der verschiedenen Ebenen der Kostenermittlung. Deshalb dient sie unmittelbar zur Abrechnung der tatsächlichen Kosten. Normalerweise wird sie am Ende der Bauzeit nach erfolgreicher Endabnahme erstellt. Es kann aber auch notwendig sein, mehrere Feststellungen für Teilabnahmen und Zwischenabrechnungen zu erstellen.
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Welche Informationen enthält die Kostenfeststellung?
Die Kostenfeststellung nach DIN 276 beinhaltet alle Informationen, welche aus dem ursprünglichen Kostenvoranschlag und den danach aufgetretenen Änderungen während des Bauablaufs abgeleitet werden. Diese Änderungen können beispielsweise durch Mengenänderungen oder notwendige Nachträge auftreten. Damit sie für alle Beteiligten nachvollziehbar ist, muss sie bestimmte Unterlagen enthalten. Zu diesen gehören u.a.:
• Bereits verifizierte Belege zu Abrechnungen, Schlussrechnungen.
• Nachweise für zusätzliche unentgeltliche Güter und Leistungen, wie Baustoffe oder Eigenleistungen der Bauherr:innen.
• Abrechnungszeichnungen und weitere Planungsunterlagen.
• Notwendige Erläuterungen.
Außerdem müssen Architekt:innen beachten, dass die Feststellung der Kosten ebenfalls bis zur dritten Ebene durchzuführen ist. Darunter ist zu verstehen, dass die entsprechende Unterteilung nach dreistelligen Positionsnummern erfolgen muss. Auf die Einerstelle (Kategorie) folgen die dreistelligen Nummern der Einzelpositionen analog zur Kostenberechnung.
Wann macht man eine Kostenfeststellung?
Eine Kostenfeststellung ist ein fester Bestandteil der vereinbarten Kostenermittlung nach DIN 276. Da sie abhängig von dem Eingang der Schlussrechnungen aller Gewerke ist, wird sie im Allgemeinen nur einmal und nach der Bauabnahme durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass eventuell notwendige Nachträge für zusätzliche Leistungen bereits in der Feststellung enthalten sind. Außerdem soll sie so detailliert und genau wie möglich angefertigt werden. Diese Forderung ist nur zu einem möglichst späten Zeitpunkt zu erfüllen, wenn bereits alle Daten zur Baukalkulation vorliegen.
Wie macht man eine Kostenfeststellung?
Eine Kostenfeststellung muss zwingend in der Gliederungstiefe der dritten Ebene nach DIN 276 erstellt werden. Je nach Leistungsphase der HOAI gilt eine unterschiedliche Grundleistung für die Kostenermittlung:
• Stufe 1 Kostenrahmen in der LP 1: 1. Ebene
• Stufe 2 Kostenschätzung in der LP 2: 2. Ebene
• Stufe 3 Kostenberechnung in der LP 3: 3. Ebene
• Stufe 4 Kostenvoranschlag in den LP 5 und LP 6: 3. Ebene
• Stufe 5 Kostenanschlag in der LP 7: 3. Ebene
• Stufe 6 Kostenfeststellung in der LP 8: 3. Ebene
Bereits ab der Leistungsphase 3 muss die Ermittlung der Kosten also in der 3. Ebene detailliert stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass ein konsistenter Vergleich zum Beispiel zwischen Kostenvoranschlägen und den letztlich real entstandenen Kosten möglich wird.
Die Kostenfeststellung muss idealerweise mit einer speziellen AVA-Software erstellt werden, um Fehler zu vermeiden und eine Konstanz in der Kostenermittlung zu erreichen. Mit Hilfe dieser Software wird es Architekt:innen ermöglicht, effizient zu arbeiten und viel Zeit einzusparen. Da die Kosten über die einzelnen Projektphasen immer wieder ergänzt und abgeglichen werden müssen, erreicht nur eine Software-Lösung einen rationalen Workflow.
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Was sind die Vorteile einer Kostenfeststellung nach DIN 276?
Zunächst ist die Feststellung der Kosten weiterhin die wichtigste Berechnungsgrundlage für Honorarberechnungen für Planer:innen. Auch wenn Honorarberechnungen seit Inkrafttreten der neusten Fassung nicht mehr nach der HOAI durchgeführt werden müssen, so ist sie dennoch auch weiterhin eine Referenz für die Ermittlung der Honorare.
Davon abgesehen bietet die Kostenfeststellung nach DIN 276 aber zusätzliche, handfeste Vorteile für Architekt:innen und Bauherr:innen. Zu diesen gehören:
• Erkenntnisse und Kennzahlen für zukünftige Bauprojekte.
• Abbildung von Kennzahlen.
• Projektübergreifende Vergleiche der Kosten.
• Statistische Erhebung der Baupreise.
• Nähere Information zur Kostenstruktur.
• Nähere Informationen zur Beleihbarkeit von Baugrundstücken.
• Baudokumentation.
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