Doch was sind die Kostengruppen nach DIN 276 genau? In der umfangreichen Norm beschreiben die Kostengruppen die verschiedenen Bereiche eines Bauprojekts. Damit wird es allen am Projekt Beteiligten vereinfacht, sich zügig einen Überblick über die einzelnen Kostennoten der Bauphasen zu machen. So gibt es z.B. Kostengruppen für alle mit dem Grundstück verbundenen Kosten und weitere zur Zusammenfassung der Kosten der Baukonstruktion oder der Außenanlagen. Dies erleichtert in erster Linie die Lesbarkeit für Laien und die schnelle Datensuche für Planer:innen und Baufirmen.
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Übersicht der Kostengruppen nach DIN 276
Die Kostengruppen sind zur besseren Übersicht in verschiedene Untergruppen aufgeteilt. Aktuell existieren folgende acht Hauptkategorien (Gruppen):
Kostengruppe 100 – Grundstück:
Alle mit dem Erwerb des Grundstücks in Verbindung stehenden Kosten. In diese Kostengruppe fallen die Untergruppen
[accordion-group]
[accordion-title]110 Grundstückswert[/accordion-title]
[accordion-content]
Die Kostengruppe 110 Grundstückswert hat keine Kostengruppen in Ebene 3.
[/accordion-content]
[accordion-title]120 Grundstücksnebenkosten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 121 Vermessungsgebühren
- 122 Gerichtsgebühren
- 123 Notargebühren
- 124 Grunderwerbsteuer
- 125 Untersuchungen
- 126 Wertermittlungen
- 127 Genehmigungsgebühren
- 128 Bodenordnung 1
- 129 Sonstiges zur KG 120
[/accordion-content]
[accordion-title]130 Rechte Dritter[/accordion-title]
[accordion-content]
- 131 Abfindungen
- 132 Ablösen dinglicher Rechte
- 139 Sonstiges zur KG 130
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Damit werden auch Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notargebühr, Vermessung und Bodengutachten abgedeckt.
Kostengruppe 200 – Vorbereitende Maßnahmen:
Diese Gruppe wurde in älteren Fassungen "Herrichten und Erschließen" genannt. Sie umfasst alle Bauleistungen zur Vorbereitung des Grundstücks für den Baubeginn, wie z.B. Abriss oder Erschließung. Die jeweiligen Untergruppen
[accordion-group]
[accordion-title]210 Herrichten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 211 Sicherungsmaßnahmen
- 212 Abbruchmaßnahmen
- 213 Altlastenbeseitigung
- 214 Herrichten der Geländeoberfläche
- 215 Kampfmittelräumung
- 216 Kulturhistorische Funde
- 219 Sonstiges zur KG 210
[/accordion-content]
[accordion-title]220 Öffentliche Erschließung[/accordion-title]
[accordion-content]
- 221 Abwasserentsorgung
- 222 Wasserversorgung
- 223 Gasversorgung
- 224 Fernwärmeversorgung
- 225 Stromversorgung
- 226 Telekommunikation
- 227 Verkehrserschließung
- 228 Abfallentsorgung
- 229 Sonstiges zur KG 220
[/accordion-content]
[accordion-title]230 Nicht öffentliche Erschließung[/accordion-title]
[accordion-content]
Die Kostengruppe 230 Grundstückswert hat keine Kostengruppen in Ebene 3.
[/accordion-content]
[accordion-title]240 Ausgleichsmaßnahmen und –abgaben[/accordion-title]
[accordion-content]
- 241 Ausgleichsmaßnahmen
- 242 Ausgleichsabgaben
- 249 Sonstiges zur KG 240
[/accordion-content]
[accordion-title]250 Übergangsmaßnahmen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 252 Organisatorische Maßnahmen
- 259 Sonstiges zur KG 250
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Kostengruppe 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen:
Erste von zwei Kostengruppen nach DIN 276, die unmittelbar das Bauwerk betreffen. In der Gruppe 300 werden alle Arbeiten aufgeführt, die der Gründung und Errichtung des Rohbaus angehören. Dazu zählen die Untergruppen
[accordion-group]
[accordion-title]310 Baugrube/Erdbau[/accordion-title]
[accordion-content]
- 311 Herstellung
- 312 Umschließung
- 313 Wasserhaltung
- 314 Vortrieb
- 319 Sonstiges zur KG 310
[/accordion-content]
[accordion-title]320 Gründung/Unterbau[/accordion-title]
[accordion-content]
- 321 Baugrundverbesserung
- 322 Flachgründungen und Bodenplatten
- 323 Tiefgründungen
- 322 Flachgründungen und Bodenplatten
- 324 Gründungsbeläge
- 325 Abdichtungen und Bekleidungen
- 326 Dränagen
- 329 Sonstiges zur KG 320
[/accordion-content]
[accordion-title]330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 331 Tragende Außenwände
- 332 Nichttragende Außenwände
- 333 Außenstützen
- 334 Außenwandöffnungen
- 335 Außenwandbekleidungen, außen
- 336 Außenwandbekleidungen, innen
- 337 Elementierte Außenwandkonstruktionen
- 338 Lichtschutz zur KG 330
- 339 Sonstiges zur KG 330
[/accordion-content]
[accordion-title]340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen[/accordion-title]
[accordion-content]
- Die Kostengruppe 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen (außen) hat keine Kostengruppen in Ebene 3.
[/accordion-content]
[accordion-title]350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 359 Sonstiges zur KG 350
[/accordion-content]
[accordion-title]360 Dächer[/accordion-title]
[accordion-content]
- 361 Dachkonstruktionen
- 362 Dachöffnungen
- 363 Dachbeläge
- 364 Dachbekleidungen
- 365 Elementierte Dachkonstruktionen
- 366 Lichtschutz zur KG 360
- 369 Sonstiges zur KG 360
[/accordion-content]
[accordion-title]370 Infrastrukturanlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 371 Anlagen für den Straßenverkehr
- 372 Anlagen für den Schienenverkehr
- 373 Anlagen für den Flugverkehr
- 374 Anlagen des Wasserbaus
- 375 Anlagen der Abwasserentsorgung
- 376 Anlagen der Wasserversorgung
- 377 Anlagen der Energie- und Informationsversorgung
- 378 Anlagen der Abfallentsorgung
- 379 Sonstiges zur KG 370
[/accordion-content]
[accordion-title]380 Baukonstruktive Einbauten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 381 Allgemeine Einbauten
- 382 Besondere Einbauten
- 383 Landschaftsgestalterische Einbauten
- 384 Mechanische Einbauten
- 385 Einbauten in Konstruktionen des Ingenieurbaus
- 386 Orientierungs- und Informationssysteme
- 387 Schutzeinbauten
- 389 Sonstiges zur KG 380
[/accordion-content]
[accordion-title]390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 391 Baustelleneinrichtung
- 392 Gerüste
- 393 Sicherungsmaßnahmen
- 394 Abbruchmaßnahmen
- 395 Instandsetzungen
- 396 Materialentsorgung
- 397 Zusätzliche Maßnahmen
- 398 Provisorische Baukonstruktionen
- 399 Sonstiges zur KG 390
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Kostengruppe 400 – Bauwerk – Technische Anlagen:
Zweite von zwei Kostengruppen nach DIN 276, die unmittelbar das Bauwerk betreffen. Die Kostengruppe 400 enthält alle Bauleistungen, die den technischen Ausbau und die Maßnahmen zu den Nachweisen des Wärme-, Schall- und Brandschutzes betreffen. Die Unterteilung erfolgt in
[accordion-group]
[accordion-title]410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 411 Abwasseranlagen
- 412 Wasseranlagen
- 413 Gasanlagen
- 419 Sonstiges zur KG 410
[/accordion-content]
[accordion-title]420 Wärmeversorgungsanlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 421 Wärmeerzeugungsanlagen
- 422 Wärmeverteilnetze
- 423 Raumheizflächen
- 424 Verkehrsheizflächen
- 429 Sonstiges zur KG 420
[/accordion-content]
[accordion-title]430 Raumlufttechnische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 431 Lüftungsanlagen
- 432 Teilklimaanlagen
- 433 Klimaanlagen
- 434 Kälteanlagen
- 439 Sonstiges zur KG 430
[/accordion-content]
[accordion-title]440 Elektrische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
- 442 Eigenstromversorgungsanlagen
- 443 Niederspannungsschaltanlagen
- 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
- 445 Beleuchtungsanlagen
- 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
- 447 Fahrleitungssysteme
- 449 Sonstiges zur KG 440
[/accordion-content]
[accordion-title]450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 451 Telekommunikationsanlagen
- 452 Such- und Signalanlagen
- 453 Zeitdienstanlagen
- 454 Elektroakustische Anlagen
- 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
- 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
- 457 Datenübertragungsnetze
- 458 Verkehrsbeeinflussungsanlagen
- 459 Sonstiges zur KG 450
[/accordion-content]
[accordion-title]460 Förderanlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 461 Aufzugsanlagen
- 462 Fahrtreppen, Fahrsteige
- 463 Befahranlagen
- 464 Transportanlagen
- 465 Krananlagen
- 466 Hydraulikanlagen
- 469 Sonstiges zur KG 460
[/accordion-content]
[accordion-title]470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 471 Küchentechnische Anlagen
- 472 Wäscherei-, Reinigungs- und badetechnische Anlagen
- 473 Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen
- 474 Feuerlöschanlagen
- 475 Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen
- 476 Weitere nutzungsspezifische Anlagen
- 477 Verfahrenstechnische Anlagen, Wasser, Abwasser und Gase
- 478 Verfahrenstechnische Anlagen, Feststoffe, Wertstoffe und Abfälle
- 479 Sonstiges zur KG 470
[/accordion-content]
[accordion-title]480 Gebäude- und Anlagenautomation[/accordion-title]
[accordion-content]
- 481 Automationseinrichtungen
- 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
- 483 Automationsmanagement
- 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
- 485 Datenübertragungsnetze
- 489 Sonstiges zur KG 480
[/accordion-content]
[accordion-title]490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 491 Baustelleneinrichtung
- 492 Gerüste
- 493 Sicherungsmaßnahmen
- 494 Abbruchmaßnahmen
- 495 Instandsetzungen
- 496 Materialentsorgung
- 497 Zusätzliche Maßnahmen
- 498 Provisorische technische Anlagen
- 499 Sonstiges zur KG 490
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen:
In früheren Fassungen der DIN 276 noch "Außenanlagen" genannt. Diese Gruppe enthält alle Bauleistungen im Außenbereich wie z.B. Grünflächen, Zufahrten und Zuwege, aber durchaus auch Konstruktionen wie Schallschutzwände, Tribünen und Schächte sowie technische Anlagen und Installationen, sofern sie sich im Außenbereich befinden. Im Einzelnen gibt es folgende Untergruppen:
[accordion-group]
[accordion-title]510 Erdbau[/accordion-title]
[accordion-content]
- 511 Herstellung
- 511 Herstellung
- 512 Umschließung
- 513 Wasserhaltung
- 514 Vortrieb
- 519 Sonstiges zur KG 510
[/accordion-content]
[accordion-title]520 Gründung, Unterbau[/accordion-title]
[accordion-content]
- 521 Baugrundverbesserung
- 522 Gründungen und Bodenplatten
- 523 Gründungsbeläge
- 524 Abdichtungen und Bekleidungen
- 525 Dränagen
- 529 Sonstiges zur KG 520
[/accordion-content]
[accordion-title]530 Oberbau, Deckschichten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 531 Wege
- 532 Straßen
- 533 Plätze, Höfe, Terrassen
- 534 Stellplätze
- 535 Sportplatzflächen
- 536 Spielplatzflächen
- 537 Gleisanlagen
- 538 Flugplatzflächen
- 539 Sonstiges zur KG 530
[/accordion-content]
[accordion-title]540 Baukonstruktionen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 541 Einfriedungen
- 542 Schutzkonstruktionen
- 543 Wandkonstruktionen
- 544 Rampen, Treppen, Tribünen
- 545 Überdachungen546 Stege
- 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen
- 548 Wasserbecken
- 549 Sonstiges zur KG 540
[/accordion-content]
[accordion-title]550 Technische Anlagen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 551 Abwasseranlagen
- 552 Wasseranlagen
- 553 Anlagen für Gase und Flüssigkeiten
- 554 Wärmeversorgungsanlagen
- 555 Raumlufttechnische Anlagen
- 556 Elektrische Anlagen
- 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation
- 558 Nutzungsspezifische Anlagen
- 559 Sonstiges zur KG 550
[/accordion-content]
[accordion-title]560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 561 Allgemeine Einbauten
- 562 Besondere Einbauten
- 563 Orientierungs- und Informationssysteme
- 569 Sonstiges zur KG 560
[/accordion-content]
[accordion-title]570 Vegetationsflächen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
- 572 Sicherungsbauweisen
- 573 Pflanzflächen
- 574 Rasen- und Saatflächen
- 579 Sonstiges zur KG 570
[/accordion-content]
[accordion-title]580 Wasserflächen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 581 Befestigungen
- 582 Abdichtungen
- 583 Bepflanzungen
- 589 Sonstiges zur KG 580
[/accordion-content]
[accordion-title]590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 591 Baustelleneinrichtung
- 592 Gerüste
- 593 Sicherungsmaßnahmen
- 594 Abbruchmaßnahmen
- 595 Instandsetzungen
- 596 Materialentsorgung
- 597 Zusätzliche Maßnahmen
- 598 Provisorische Außenanlagen und Freiflächen
- 599 Sonstiges zur KG 590
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Kostengruppe 600 – Ausstattung und Kunstwerke:
Diese Kostengruppe nach DIN 276 beinhaltet alle Bauleistungen, die sich nach Fertigstellung der konstruktiven Elemente eines Gebäudes mit dem Innenausbau und der dekorativen Gestaltung befassen. Sie gliedert sich in:
• 610 Allgemeine Ausstattung
• 620 Besondere Ausstattung
• 630 Informationstechnische Ausstattung
[accordion-group]
[accordion-title]640 Künstlerische Ausstattung[/accordion-title]
[accordion-content]
- 641 Kunstobjekte
- 642 Künstlerische Gestaltung des Bauwerks
- 643 Künstlerische Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen
- 649 Sonstiges zur KG 640
[/accordion-content]
[/accordion-group]
• 690 Sonstige Ausstattung
Kostengruppe 700 – Baunebenkosten:
Ein nicht unwesentlicher Teil der Gesamtkosten eines Projektes entfällt auf die Baunebenkosten. Zu diesen zählen beispielsweise die durch Architekt:innen und Ingenieur:innen durchgeführten Planungs- und Durchführungsleistungen nach HOAI bzw. neuerdings nach vertraglicher Vereinbarung auf Basis der VOB. Auch Kosten des SiGeKo, Projektmanagement, Untersuchungen und Versicherungen fallen unter diese Kostengruppe nach DIN 276. Die Untergruppen auf zweiter Ebene sind:
[accordion-group]
[accordion-title]710 Bauherrenaufgaben[/accordion-title]
[accordion-content]
- 711 Projektleitung
- 712 Bedarfsplanung
- 713 Projektsteuerung
- 714 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- 715 Vergabeverfahren
- 719 Sonstiges zur KG 710
[/accordion-content]
[accordion-title]720 Vorbereitung der Objektplanung[/accordion-title]
[accordion-content]
- 721 Untersuchungen
- 722 Wertermittlungen
- 723 Städtebauliche Leistungen
- 724 Landschaftsplanerische Leistungen
- 725 Wettbewerbe
- 729 Sonstiges zur KG 720
[/accordion-content]
[accordion-title]730 Objektplanung[/accordion-title]
[accordion-content]
- 731 Gebäude und Innenräume
- 732 Freianlagen
- 733 Ingenieurbauwerke
- 734 Verkehrsanlagen
- 739 Sonstiges zur KG 730
[/accordion-content]
[accordion-title]740 Fachplanung[/accordion-title]
[accordion-content]
- 741 Tragwerksplanung
- 742 Technische Ausrüstung
- 743 Bauphysik
- 744 Geotechnik
- 745 Ingenieurvermessung
- 746 Lichttechnik, Tageslichttechnik
- 747 Brandschutz
- 748 Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde
- 749 Sonstiges zur KG 740
[/accordion-content]
[accordion-title]750 Künstlerische Leistungen[/accordion-title]
[accordion-content]
- 751 Kunstwettbewerbe
752 Honorare
759 Sonstiges zur KG 750
[/accordion-content]
[accordion-title]760 Allgemeine Baunebenkosten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 761 Gutachten und Beratung
- 762 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen
- 763 Bewirtschaftungskosten
- 764 Bemusterungskosten
- 765 Betriebskosten nach der Abnahme
- 766 Versicherungen
- 769 Sonstiges zur KG 760
[/accordion-content]
[accordion-title]790 Sonstige Baunebenkosten[/accordion-title]
[accordion-content]
- 791 Bestandsdokumentation
- 799 Sonstiges zur KG 790
[/accordion-content]
[/accordion-group]
Kostengruppe 800 Finanzierung:
Diese Kostengruppe nach DIN 276 wurde erst in der letzten Fassung 2018-12 hinzugefügt. Sie berücksichtigt erstmals alle mit der Finanzierung in Zusammenhang stehenden Noten bei der Kostenermittlung. Dazu gehören unter anderem Bürgschaften, Kapitalzinsen und Finanzierungsnebenkosten. Dies dient vor allen Dingen den Bauherr:innen zur besseren Budgetplanung. Im Einzelnen wird zur besseren Übersicht aufgegliedert nach:
• 810 Finanzierungsnebenkosten
• 820 Fremdkapitalzinsen
• 830 Eigenkapitalzinsen
• Bürgschaften
• Sonstige Finanzierungskosten
Welche Ebenen gibt es?
Die Kostengruppen nach DIN 276 müssen in drei Ebenen aufgegliedert werden, um für alle Baubeteiligten einen vereinfachten Überblick über die Kostenplanung zu ermöglichen. Wie oben bereits aufgeführt, werden die insgesamt acht Oberkategorien der Kostengruppen zunächst auf einer zweiten Ebene in eine je nach Kostengruppe unterschiedliche Anzahl von Untergruppen unterteilt. Dies hilft, in diesen "Kapiteln" schnell die gesuchte Bauleistung zu finden. Dennoch ist diese zweite Ebene immer noch viel zu grob, um die einzelnen Bauleistungen einzuordnen. Daher schreibt die DIN 276 die Anlage der dritten Ebene vor. Diese enthält nun erstmals Untertitel, die eine genaue Zuordnung der jeweiligen Einzelleistung in einem Bauvorhaben ermöglichen.
Spätestens ab Stufe 3 der Kostenermittlung (Kostenberechnung) ist daher die Einteilung der Kostengruppen in drei Ebenen vorgeschrieben. Sie wird auch Einteilung nach Hunderter-, Zehner- und Einerstellen genannt. Dabei repräsentieren die Hunderterstellen die Oberkategorie der acht Kostengruppen nach DIN 276. Somit bedeutet die
• erste Zahl (Hunderter) die grobe Einteilung nach strukturellen Bereichen des Baugeländes und Bauwerks,
• zweite Zahl (Zehner) die Unterteilung in bestimmte Bauelemente oder Unterbereiche und die
• dritte Zahl (Einer) die einzelnen Teile des Unterbereichs.
Beispielsweise ist die Position 364 "Dachbekleidung" Teil der Unterkategorie 360 "Dächer", die wiederum unter der Kostengruppe 300 "Bauwerk – Baukonstruktionen" zu finden ist.
DIN 276 Kostengruppen bei der Kostenermittlung
In den verschiedenen Stufen der Kostenermittlung spielen die Kostengruppen nach DIN 276 eine unabdingliche Rolle bei der Einhaltung eines einheitlichen Workflows nicht nur innerhalb eines Bauprojekts, sondern auch im projektübergreifenden Kostenvergleich. Ideal ist eine Beibehaltung der drei Ebenen über alle
Stufen der Kostenermittlung:
Der Kostenrahmen stellt in der (oft vorvertraglichen) Entwurfsphase eine grobe Kostenschätzung dar. Das Ziel ist eine Abstimmung des verfügbaren Budgets mit AuftraggeberInnen und eine erste Machbarkeitsprüfung. Daher soll ohne großen Arbeitsaufwand das ungefähre finanzielle Bauvolumen ermittelt werden. Die Genauigkeit liegt bei ± 40 Prozent.
Nach Vertragsunterzeichnung gehört die Kostenschätzung bereits zu einer festen Grundleistung der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Das Ziel der Kostenschätzung ist nun bereits die konkrete Herbeiführung der Entscheidung über die Realisierung des Bauprojekts. Entsprechend wird die Kostenschätzung vom Planungsbüro deutlich detaillierter durchgeführt. Die DIN 276 fordert hier nun die Gliederung nach Zehnerstellen der Kostengruppen (zweite Ebene). Außerdem wird die Toleranz auf ± 30 Prozent reduziert. Als Basis können Raumbücher oder grobe Leistungsverzeichnisse dienen.
Kostenberechnung
In der folgenden Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gehört die Kostenberechnung zu den Grundleistungen. Zunehmend detaillierter wird in ihr die Berechnung der zu erwartenden Kosten parallel zum Bearbeitungsstand der Planung konkretisiert. Hier schreibt die DIN 276 bereits die Aufteilung in die Einerstellen der Kostengruppen (dritte Ebene) vor. Auch die Genauigkeit wird noch einmal erhöht, die Abweichung darf jetzt nur noch ± 20 Prozent betragen.
In den Vergabephasen (Leistungsphasen 6 und 7) wird eine deutlich genauere Ermittlung der Kosten benötigt. Deshalb werden die Kostengruppen oft noch weiter untergliedert, je nach Umfang des Projekts in Ebene 4 oder 5. Der Kostenanschlag erlangt Verbindlichkeit durch die Tatsache, dass er ausschließlich auf Grundlage der endgültigen Planungsunterlagen erstellt wird. Die Toleranz sollte hier ± 10 Prozent nicht überschreiten.
Im Gegensatz zu allen vorhergehenden Kalkulationen stellt die Kostenfeststellung die Abbildung der tatsächlich entstandenen Baukosten nach Rechnungslegung der Gewerke dar. In sie fließen Schlussrechnungen, Nachweise für Eigenleistungen und Nachträge ein. Letztere müssen begründet werden.
Die Definition der Kostengruppen nach DIN 276 gewährleistet eine für alle am Bau Beteiligten sowie Juristen nachvollziehbare Kostenkalkulation, die Fehlinterpretationen und Missverständnisse weitestgehend ausschließt. Daher empfiehlt sich für Planungsbüros der Einsatz einer modernen AVA-Software, die zeitsparend die Kostenermittlung während des gesamten Bauprojekts bis hin zur Objektbetreuung (LP 9) sicherstellt.
{{cta-quote-ava-1}}Wenn es um Kostenermittlung im Bauwesen geht, bildet die DIN 276 die Grundlage und Richtlinie für alle Planer:innen. Die DIN-Norm regelt seit 90 Jahren die verschiedenen Aspekte der Kostenplanung im Bau und legt die Einzelheiten zur Gliederung, Form und weitere Details fest. Als fester Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die DIN 276 inzwischen mehrmals überarbeitet worden und steht zur Zeit in der aktuellen Fassung vom Dezember 2018 zur Verfügung. In dieser wurden u.a. einige Kostengruppen neu definiert.
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