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Kostenvoranschlag nach DIN 276 im Überblick

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
05/2024
Inhalte

Der Kostenvoranschlag nach DIN 276 ist ein neuerer Bestandteil der Kostenermittlung und dient Auftraggeber:innen als Basis zur Entscheidung der Freigabe der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe. Im Voranschlag wird die vorhergehende Kostenberechnung weiter konkretisiert und mit der Bauherrenseite abgestimmt. Auf diese Weise können eventuelle Änderungswünsche noch in die Ausführungsplanung und den nachfolgenden, verbindlichen Kostenanschlag einfließen.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Die DIN 276 definiert den neu eingeführten Kostenvoranschlag als einen vorgezogenen Kostenanschlag. In der Form gleicht er bereits dem Kostenanschlag, aber anstatt der definitiven Vergabepreise enthält er noch Schätzpreise.

Diese können auf Erfahrungswerten der Planer:innen aus früheren Bauvorhaben, öffentlichen Bautabellen oder Firmenunterlagen stammen. Die Preise stellen mit anderen Worten noch fiktive, aber möglichst realitätsnahe Werte dar, um den finanziellen Rahmen des Bauprojekts kalkulieren zu können.

Die Kostenstufe des Voranschlags wurde mit der Ausgabe 2018-12 der DIN 276 neu eingeführt und schließt die Lücke zwischen der noch sehr überschläglichen Kostenrechnung und dem definitiven Kostenanschlag. Während es früher Architekt:innen und Bauherr:innen sehr schwer fiel, die jeweiligen Preisänderungen von Kostenstufe zu Kostenstufe nachzuvollziehen, hat sich dies aktuell vereinfacht. Durch eine durchgängige Kostenermittlung lassen sich jetzt Angebote, Aufträge und Abrechnungen besser vergleichen.

In welcher Leistungsphase befindet sich der Kostenvoranschlag?

Der Voranschlag befindet sich in der Leistungsphase 6 der HOAI (Vorbereitung der Vergabe) und dient der bereits realitätsnahen, aber noch geschätzten Kostenkalkulation eines Projektes. Aus diesem Grund sind beim Voranschlag noch Preisschwankungen von +/- 5 bis max. 12 Prozent zulässig. In der darauffolgenden Kostenstufe beträgt der Toleranzbereich dann nur noch maximal 5 Prozent. In der Leistungsphase 6 sind aber noch Modifikationen am Leistungsverzeichnis möglich, wie zum Beispiel Mengenänderungen, Ausstattungswünsche der Bauherr:innen oder bauartbedingte Änderungen.

Wie bereits erwähnt, ist es für alle Seiten sehr wichtig, über alle Kostenstufen hinweg eine durchgängige Gliederungssystematik einzuhalten, damit sie für Planer:innen, Auftraggeber:innen und Bauherr:innen während der gesamten Planungs- und Bauphase nachvollziehbar bleibt. Das ist einer der Gründe, warum sich bei der Erstellung der Kostenermittlung nach DIN 276 der Einsatz einer modernen AVA-Software durchgesetzt hat. Die Gliederung ist in dieser für alle Stufen gleich und kann durch die einfache Anpassung einzelner Positionen oder Einheitspreise schnell über den Planungsprozess hinweg fortgeschrieben werden.

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Außerdem bietet sie einen weiteren Vorteil: Voranschläge werden in LP 6 bei größeren Bauprojekten nicht nur einmal, sondern oft auch mehrmals erstellt. In dieser Phase eines Projekts kann es durch das Feedback der Baubeteiligten und Behörden immer wieder zu notwendigen Anpassungen kommen. Auch hier hilft eine integrierte AVA-Lösung, zeitaufwändige, unnötige Einzeleintragungen zu vermeiden.

Welche Stufe der Kostenermittlung ist der Kostenvoranschlag?

Grundsätzlich ist bei einem Bauprojekt die Kostenermittlung in insgesamt sechs Stufen aufgeteilt. Sie beginnt mit der Stufe 1 "Kostenrahmen" und endet mit der Stufe sechs "Kostenfeststellung". Jede höhere Stufe stellt eine weitere Präzisierung der Einzel- und Gesamtkosten des Projekts dar. Diese werden in verschiedenen Gliederungstiefen abgebildet. Bereits ab Stufe 3 "Kostenberechnung" ist eine dreistellige Gliederungstiefe vorgeschrieben, das heißt: Einzelne Bauleistungen müssen mit einer dreistelligen Positionsnummer eingetragen sein. Dabei steht die

• erste Zahl (Hunderter) für eine strukturelle Gliederung des Bauwerks (z.B. Baustelleneinrichtung, Rohbau, Außenanlagen).

• zweite Zahl (Zehner) für die Bauelemente (z.B. Wände, Decken, Dach).

• dritte Zahl (Einer) für die konstruktiven Teile der Bauelemente (z.B. Wandbekleidungen, Fußbodenbeläge, Dacheindeckung).

Der Voranschlag ist die Stufe 4 der Kostenermittlung und greift auf die genauen Bemaßungen und Mengenermittlung der Ausführungsplanung zurück. Er ist ein wichtiger Schritt vor dem verbindlichen Kostenanschlag, der an die Bieter herausgegeben wird. Dies war der Grund, warum der Voranschlag in der aktuell gültigen DIN 276 im Jahr 2018 neu als Zwischenschritt aufgenommen wurde.

Was enthält der Kostenvoranschlag?

Der Voranschlag enthält alle verschiedenen Leistungspositionen in dreistelliger Gliederungstiefe mit ihren jeweiligen Schätzpreisen. Diese tragen Planungsbüros im Allgemeinen nach langjährigen Erfahrungswerten aus früheren Bauprojekten, aktuellen Preistabellen oder den Angaben der Hersteller ein. Die Reihenfolge der Kostengruppen folgt zwingend der DIN 276. Falls es erforderlich bzw. sinnvoll erscheint, können Architekt:innen weitere Kriterien zur Gliederung hinzufügen.

Je mehr Informationen vorliegen, umso genauer kann der Voranschlag erstellt werden. Zusätzlich zu den bepreisten Leistungspositionen und Beschreibungen sollte jeder Voranschlag zur besseren Übersicht folgende Informationen enthalten bzw. als Basis zur Erstellung berücksichtigen:

• Planungsunterlagen der LP 5 (Ausführungsplanung) mit: Ausführungs-, Schal-, Installations- und Detailplänen.

• Angaben zu Organisation und Bauzeitenplanung.

• Konkrete Mengenermittlungen.

• Angaben über eventuelle Alternativausführungen.

Wozu dient der Kostenvoranschlag?

Der Voranschlag dient der unmittelbar bevorstehenden Vergabe der Bauleistungen an die Bieterfirmen. Daher sollte er bereits so genau wie möglich detailliert und bepreist werden, um schon in dieser Leistungsphase ein möglichst realistisches Bild der finanziellen Komponente des Bauvorhabens zu bekommen. Gleichzeitig dient er der Bauherren- und Planerseite bei Meetings als Grundlage für den Abschluss der Planungsphase, bevor die Bauphase initiiert wird. Architekt:innen sollten die Bauherr:innen dafür sensibilisieren, dass dies der letzte Zeitpunkt für Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Projekts ist. Nach Fertigstellung des anschließenden Kostenanschlags sind Änderungen dann nur noch über Nachträge zu erwirken.

Der Einsatz einer professionellen AVA-Lösung ist für Planungsbüros eine große Hilfe bei der Reduzierung des Arbeits- und Zeitaufwands.

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