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Leistungsphase 8 nach HOAI: Objektüberwachung

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Leistungsphase 8 nach HOAI: Objektüberwachung

Ferdinand Witt-Dörring
Ferdinand Witt-Dörring
05/2024
Inhalte

Was ist die Leistungsphase 8?

Die Leistungsphase 8 nach HOAI ist eine von insgesamt neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie umfasst die Objektüberwachung. In dieser Phase wird die Ausführung des Bauprojekts durch den/die ArchitektenIn oder PlanerIn überwacht und kontrolliert. Die Objektüberwachung ist ein wichtiger Teil des Bauprozesses, der sicherstellt, dass das Bauprojekt wie geplant und vereinbart umgesetzt wird.

Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:

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Was beinhaltet Leistungsphase 8 nach HOAI?

In der LPH 8 überwacht der/die ArchitektIn die Umsetzung des Bauprojekts, um sicherzustellen, dass es gemäß den Planungen und Vorgaben realisiert wird. Zu den Aufgaben der Objektüberwachung gehören unter anderem die Koordination aller am Bau beteiligten Unternehmen, die Erstellung eines Bauzeitenplans, die Überwachung der Beseitigung von Mängeln sowie die Dokumentation des Bauablaufs. Zudem ist die Rechnungsprüfung und die Erstellung eines Rechnungsdeckblattes ein weiterer wichtiger Bestandteil der Leistungsphase 8.

Grundleistungen während der Objektüberwachung (LPH 8)

  • a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  • f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • j)   Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • k)  Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • l)   Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • n)  Übergabe des Objektso) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängeln

Besondere Leistungen während der Objektüberwachung (LPH 8)

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes–
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht

Honorarabrechnung für die Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wird für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Anteil des Honorars für die Objektüberwachung mit 32% vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt. Allerdings ist zu beachten, dass seit der Einführung der HOAI 2021, die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt gelten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019.Wie das Honorar berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" genauer erklärt. Zur Unterstützung wird dafür meistens ein HOAI Rechner verwendet.

Leistungsphase 8 in Compa

Wie oben erwähnt ist die Rechnungsprüfung und die Erstellung eines Rechnungsdeckblattes ein wichtiger Bestandteil der Leistungsphase 8. Beide Aufgaben können, wie unsere KundenInnen sagen, einfach und intuitiv, in der AVA Software von Compa erledigt werden. Die Rechnungsprüfung kann durch eine direkte Verknüpfung zu dem erstelltem Leistungsverzeichnis automatisch und damit ohne Rechnungsfehler durchgeführt werden. Das per Knopfdruck erstellte Rechnungsdeckblatt-PDF kann personalisiert und mit dem Firmenlogo geschmückt werden. Bauherren schätzen die Rechnungsdeckblätter von Compa wegen ihrer Klarheit, Einfachheit und Übersicht.

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