Was ist die Leistungsphase 9?
In der Leistungsphase 9 nach HOAI der Objektbetreuung, werden die Interessen des Bauherren gewahrt, indem der/die ArchitektIn oder PlanerIn das Bauwerk über einen bestimmten Zeitraum betreut und den ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellt. Zu den Aufgaben der Objektbetreuung gehören unter anderem die Überwachung des Betriebs und der Nutzung des Bauwerks sowie die Organisation von Wartung und Instandhaltung. Auch die Beratung des Bauherrn bei der Weiterentwicklung und Optimierung des Bauwerks kann Teil der Objektbetreuung sein.
Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung der Vergabe
- Leistungsphase 8: Objektüberwachung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
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Grundleistungen während der Objektbetreuung (LPH 9)
- a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Besondere Leistungen während der Objektbetreuung (LPH 9)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen– Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
- Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Honorarabrechnung für die Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Für die Honorarabrechnung der Leistungsphase 9 wird gemäß § 34 Abs. 3 HOAI der Anteil des Honorars für die Objektbetreuung mit 2% vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt. Es ist jedoch auch hier zu beachten, dass seit der Einführung der HOAI 2021 die vorgegebenen Prozentsätze nur noch als Anhaltspunkt gelten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019. Wie das Honorar berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" genauer erklärt. Zur Unterstützung wird dafür meistens ein HOAI Rechner verwendet.
Objektbetreuung / Leistungsphase 9 in Compa
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