Diese Leistungen darfst du laut HOAI nicht vergessen
ArchitektInnen und IngenieurInnen haben einen äußerst abwechslungsreichen Arbeitsalltag, der viele unterschiedliche Aufgaben bei der Betreuung von Bauprojekten beinhaltet. Um sicherzustellen, dass diese Aufgaben greifbar sind, werden Untergliederungen in Arbeitsschritte verwendet. Damit diese bei verschiedenen Objektplanungen vergleichbar sind, wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Regelwerk von der Bundesregierung zuletzt 2020 verordnet.
Diese Honorarordnung dient außerdem als Grundlage für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für die Ermittlung des Honorars bietet sich die Verwendung einer Kalkulationshilfe an, ein s.g. HOAI Rechner.
In der HOAI Teil 3 Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume, werden die unterschiedlichen Arbeitsschritte der für ArchitektInnen und IngenieurInnen relevanten HOAI Leistungsphasen 1-9 aufgelistet und in Grundleistungen und Besondere Leistungen unterteilt. Grundleistungen sind nach § 3 Leistungen und Leistungsbilder, Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und in Leistungsbildern erfasst. Neben Grundleistungen können besondere Leistungen vereinbart werden. Besondere Leistungen, sind Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern.
Um euch einen besseren Überblick zu schaffen, haben wir alle Leistungsphasen und deren Arbeitsschritte (Grundleistungen + Besondere Leistungen) als To-Do-Liste zusammengestellt. Wir wünschen euch viel Erfolg für euere Arbeit. Bei neuen und laufenden Projekten sind wir mit den passenden Tools an euerer Seite.
Kleine (aber wichtige) Erinnerung: wir sind eine junge Firma, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die beste webbasierte AVA-Software zu programmieren. Wir bieten keine Rechtsberatung und können keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Dieser Blog dient ausschließlich der Information und wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie Recherche erstellt.
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