HOAI Rechner Online - Compa
Ein HOAI Rechner hilft Architekten und ArchitektInnen ihr Honorar für alle in der HOAI geregelten Grundleistungen zu berechnen.
In Compa kannst du Angebote und Rechnungen nach HOAI erstellen. Erfahre mehr über die HOAI Software von Compa.
Gemeinsam mit ausgewählten Architekturbüros entwickeln wir im Moment einen intuitiven HOAI-Rechner. Damit kann man professionelle Angebote auf Basis einer einfachen Kostenschätzung nach DIN 276 oder Vergabeeinheiten in wenigen Minuten erstellen.
Was ist ein HOAI Rechner bzw. Honorarrechner?
Mit einem online HOAI Rechner können Architekten und Ingenieure das Honorar für alle in der HOAI geregelten Grundleistungen berechnen. Das Honorar wird aus der HOAI Tabelle anhand der anrechenbaren Kosten eines Projektes entnommen. Dabei beeinflussen verschiedene Parameter (z.B. Leistungsbild, Honorarzone und -satz) das Honorar.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die die Honorare für Planungs- und Bauleistungen von Architekten und Ingenieuren festlegt. Sie dient der transparenten und verbindlichen Berechnung der Vergütung für architektonische Dienstleistungen im Bauwesen. Mehr dazu findest du auf unserer Wissensseite über die HOAI.
Wie wird das Honorar nach HOAI berechnet?
Für die Honorarberechnung nach der HOAI werden mehrere Parameter in einer Rechnung kombiniert:
- Auswahl der richtigen HOAI-Fassung (2021 ist die aktuellste Fassung)
- Auswahl von HOAI Leistungsbild
- Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist
- Honorarsatz
- Die anrechenbare Kosten
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz
- Gegebenenfalls Zuschläge in Prozent (Umbauzuschlag, Instandsetzung)
- Besondere Leistungen bzw. zusätzliche Leistungen
- Nebenkosten in Prozent
- Mehrwertsteuer
- Leistungsphasen
HOAI Fassung
Es gibt 4 Fassungen der HOAI:
- HOAI 2021 (aktuell)
- HOAI 2013 (bis 31.12.202)
- HOAI 2009 (bis 16.07.2013)
- HOAI 1996/2002 (bis 17.08.2009).
HOAI Leistungsbild wählen
Die HOAI 2021 bildet folgende 14 Leistungsbilder an:
Objektplanung (Teil 3):
- § 35 Gebäude
- § 35 Innenräume
- § 39 Freianlagen
- § 43 Ingenieurbauwerke
- § 47 Verkehrsanlagen
Flächenplanung (Teil 2):
- § 18 Flächennutzungsplan
- § 19 Bebauungsplan
- § 23 Landschaftsplan
- § 24 Grünordnungsplan
- § 25 Landschaftsrahmenplan
- § 26 Landschaftspflegerischer Begleitplan
- § 27 Pflege- und Entwicklungsplan
Fachplanung (Teil 4):
- § 51 Tragwerksplanung
- § 55 Technische Ausrüstung
Ausserdem gibt es noch folgende Leistungsbilder:
- Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1)
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1.2.3)
- Bauakustik (Anlage 1.2.4)
- Raumakustik (Anlage 1.2.5)
- Geotechnik (Anlage 1.3.4)
- Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4)
- Bauvermessung (Anlage 1.5)
Honorarzone wählen
Die Honorarzonen:
- Honorarzone I (sehr geringeAnforderungen)
- Honorarzone II (geringeAnforderungen)
- Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen)
- Honorarzone IV (hohe Anforderungen)
- Honorarzone V (sehr hohe Anforderungen)
Welchen Honorarzonen die Grundleistungen für Gebäude zugeordnet werden, richtet sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:
- Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
- Anzahl der Funktionsbereiche,
- gestalterische Anforderungen,
- konstruktive Anforderungen,
- technische Ausrüstung,
- Ausbau.
Honorarsatz wählen
- Basishonorarsatz (0%)
- Viertelsatz (25%)
- Mittelsatz (50%)
- Dreiviertelsatz (75%)
- Oberer Honorarsatz (100%)
Für das errechnete Honorar gibt es eine Spanne die zwischen dem Basishonorar (0%) und dem oberen Honorar (100%) liegt.
Anrechenbare Kosten ermitteln
Die anrechenbaren Kosten sind nach Leistungsbild zu ermitteln. Sie können mit der DIN 276 ermittelt werden und müssen in netto eingegeben. So werden die anrechenbaren Kosten nach HOAI berechnet.
Leistungsphasen wählen
Je nach Leistungsbild gibt es unterschieldiche Leistungsphasen. Die HOAI gibt vor, wieviel % des Gesamthonorars jede Leistungsphase beinhaltet. Das Leistungsbild § 35 Gebäude sieht folgende Aufteilung vor:
Umbauzuschlag festlegen
Für Gebäude kann ein Umbauzuschlag von maximal 33% vereinbart werden, für Innenräume maximal 50%. Dieser muss in Textform vereinbart werden. Er wird auf das gesamte Honorar angewendet.
Nebenkosten festlegen
Der Auftragnehmer kann erforderliche Nebenkosten in Rechnung stellen. Diese können pauschal (Vereinbarung in Textform) oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Üblich ist eine pauschale zwischen 2% - 8% des Honorars als Nebenkosten festzulegen.
HOAI Rechner Excel
Lade unser kostenlosen HOAI Rechner in Excel herunter, um in wenigen Minuten dein Honorar zu berechnen und ein professionelles Angebot zu erstellen.
Was enthält der kostenlose HOAI Excel Rechner von Compa?
Mit dem Excel Rechner von Compa kannst du Angebote auf Basis der HOAI erstellen. Das berechnete Honorar basiert auf
- dem gewählten HOAI Leistungsbild, z.B. §35 - Gebäude und Innenräume oder §40 - Freianlagen
- den anrechenbaren Kosten in netto
- der gewählten Honorarzone
- dem Honorarsatz
- eventuell ein Umbauzuschlag
- eventuell ein Zuschlag für Instandsetzungen und Instandhaltungen
- Nebenkosten
Damit wird das Grundhonorar berechnet, dass sich dann je nach Leistungsbild auf verschiedene Leistungsphasen der HOAI aufteilt. Zum Beispiel wird der Leistungsphase 8 - Objektüberwachung 32% des Honorars für das Leistungsbild §35 - Gebäude zugeschrieben.
Das Ergebnis kann als professionelles Angebot für den Bauherren exportiert werden.
HOAI Rechner Vergleich
Honorarrechner sind Werkzeuge, die Zeit und Nerven während der Akquisephase sparen sollten. Daher ist es wichtig, dass sie einfach zu bedienen und strukturiert aufgebaut sind. NutzerInnen sollten mit wenigen Klicks ein Ergebnis erzielen können.
Im Internet werden heutzutage verschiedenste HOAI Rechner, zum Teil auch gratis und mit unterschiedlichen Funktionen angeboten. 3 haben wir hier für euch miteinander verglichen:
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