Die HOAI ist eine weit verbreitete Regelung für die Festlegung des Honorars zur Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Das Honorar hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Leistungsbild, Höhe der anrechenbaren Kosten oder eben der Honorarzone ab.
Was sind Honorarzonen HOAI?
Die Honorarzonen nach der HOAI dienen als Leitfaden zur Berechnung der Honorare für Architekten und Ingenieure bei der Durchführung von Bauprojekten. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) legt fest, dass das Honorar für eine architektonische Leistung in verschiedene Zonen unterteilt wird. Die richtige Zone ist basierend auf der Komplexität des Projekts zu wählen. Diese Zonen werden anhand verschiedener Kriterien wie Gebäudeart, Größe, Schwierigkeitsgrad und Ausführung festgelegt.
HOAI: Teil 1 - Allgemeine Vorschriften § 5 : Honorarzonen
- Die Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen werden zur Berechnung der Honorare nach den jeweiligen Planungsanforderungen Honorarzonen zugeordnet, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen.
- Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.
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Welche Honorarzonen gibt es?
Die Definition und Anzahl der Honorarzonen hängt vom Leistungsbild ab. Es gibt Leistungsbilder mit drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung).
Die Honorarzonen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume werden die fünf Honorarzonen nach Planungsanforderungen so eingeteilt:
Honorarzone |
Planungsanforderungen |
Beispiel aus der Objektliste |
I |
sehr gering |
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung (Wohnen) |
II |
gering |
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen (Wohnen) |
III |
durchschnittlich |
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise (Wohnen) |
IV |
überdurchschnittlich |
Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten (Wohnen) |
V |
sehr hoch |
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken (Gesundheit) |
Nach welchen Kriterien werden den Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen Honorarzonen zugeordnet?
Die Honorarzone wird anhand des Schwierigkeitsgrades der Planungsleistung gewählt. Die Honorarzonen beginnen bei der Honorarzone I und werden mit ansteigendem Schwierigkeitsgrad der Planung höher eingestuft. Je nach Leistungsbild gibt es entweder drei oder fünf Honorarzonen.
Wie ermittelt man die Honorarzone?
Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die Einteilung in die jeweiligen Honorarzonen erfolgt objektbezogen nach dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad des Objekts. Die HOAI bietet für die alle Leistungsbilder Objektlisten für die Zuordnung der richtigen Honorarzone.
Honorarzonen für verschiedene Objekte im Leistungsbild Gebäude
Wohnen
Honorarzone |
Objekt |
I |
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung |
II |
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen |
III / IV |
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise |
III / IV |
Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten |
Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung
Honorarzone |
Objekt |
I |
Offene Pausen-, Spielhallen |
III / IV |
Studentenhäuser |
III |
Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen |
IV |
Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien |
IV |
Hörsaal-, Kongresszentren |
IV / V |
Labor- oder Institutsgebäude |
Büro/ Verwaltung/ Staat/ Kommune
Honorarzone |
Objekt |
III / IV |
Büro-, Verwaltungsgebäude |
III / IV |
Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe |
IV |
Parlaments-, Gerichtsgebäude |
IV / V |
Bauten für den Strafvollzug |
III / IV |
Feuerwachen, Rettungsstationen |
III / IV |
Sparkassen- oder Bankfilialen |
III / IV |
Büchereien, Bibliotheken, Archive |
Gesundheit/ Betreuung
Honorarzone |
Objekt |
I |
Liege- oder Wandelhallen |
III |
Kindergärten, Kinderhorte |
III |
Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten |
III |
Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten |
III / IV |
Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen, |
II / III |
Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien |
III / IV |
Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung |
III |
Hilfskrankenhäuser |
IV |
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung |
V |
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken |
Handel und Verkauf/ Gastgewerbe
Honorarzone |
Objekt |
II |
Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske |
III / IV |
Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen |
III / IV |
Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen |
IV |
Großküchen, mit oder ohne Speiseräume |
III / IV |
Pensionen, Hotels |
Freizeit/ Sport
Honorarzone |
Objekt |
II |
Einfache Tribünenbauten |
II |
Bootshäuser |
III / IV |
Turn- oder Sportgebäude |
IV / V |
Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten |
Gewerbe/ Industrie/ Landwirtschaft
Honorarzone |
Objekt |
I |
Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallen |
II / III / IV |
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen |
II |
Gewächshäuser für die Produktion |
II |
Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten |
III |
Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser |
II / III / IV |
Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie |
III / IV / V |
Produktionsgebäude der Industrie |
Infrastruktur
Honorarzone |
Objekt |
I |
Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carports |
II |
Einfache Garagenbauten |
II / III |
Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten |
IV |
Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel |
IV / V |
Flughäfen |
IV / V |
Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke |
Kultur-/ Sakralbauten
Honorarzone |
Objekt |
II / III |
Pavillons für kulturelle Zwecke |
IV |
Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen |
IV |
Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke |
III / IV |
Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser |
IV / V |
Museen |
IV / V |
Theater-, Opern-, Konzertgebäude |
IV / V |
Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen |
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Matthäus KerresGründer und Geschäftsführer von Compa
Zuletzt aktualisiert:
March 17, 2024
Matthäus hat nach einer Ausbildung zum Tischler-Gesellen in Österreich Mathematik studiert. In Berlin hat er an unterschiedlichen Startups mitgearbeitet, bevor er Compa gegründet hat.