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Honorarzonen nach HOAI § 5

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Honorarzonen nach HOAI § 5

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
03/2024
Inhalte

Die HOAI ist eine weit verbreitete Regelung für die Festlegung des Honorars zur Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Das Honorar hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Leistungsbild, Höhe der anrechenbaren Kosten oder eben der Honorarzone ab.

Was sind Honorarzonen HOAI?

Die Honorarzonen nach der HOAI dienen als Leitfaden zur Berechnung der Honorare für Architekten und Ingenieure bei der Durchführung von Bauprojekten. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) legt fest, dass das Honorar für eine architektonische Leistung in verschiedene Zonen unterteilt wird. Die richtige Zone ist basierend auf der Komplexität des Projekts zu wählen. Diese Zonen werden anhand verschiedener Kriterien wie Gebäudeart, Größe, Schwierigkeitsgrad und Ausführung festgelegt.

HOAI: Teil 1 - Allgemeine Vorschriften § 5 : Honorarzonen

  1. Die Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen werden zur Berechnung der Honorare nach den jeweiligen Planungsanforderungen Honorarzonen zugeordnet, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen.
  2. Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.

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Welche Honorarzonen gibt es?

Die Definition und Anzahl der Honorarzonen hängt vom Leistungsbild ab. Es gibt Leistungsbilder mit drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung).

Die Honorarzonen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume werden die fünf Honorarzonen nach Planungsanforderungen so eingeteilt:

Honorarzone Planungsanforderungen Beispiel aus der Objektliste
I sehr gering Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung (Wohnen)
II gering Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen (Wohnen)
III durchschnittlich Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise (Wohnen)
IV überdurchschnittlich Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten (Wohnen)
V sehr hoch Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken (Gesundheit)

Nach welchen Kriterien werden den Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen Honorarzonen zugeordnet?

Die Honorarzone wird anhand des Schwierigkeitsgrades der Planungsleistung gewählt. Die Honorarzonen beginnen bei der Honorarzone I und werden mit ansteigendem Schwierigkeitsgrad der Planung höher eingestuft. Je nach Leistungsbild gibt es entweder drei oder fünf Honorarzonen.

Wie ermittelt man die Honorarzone?

Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die Einteilung in die jeweiligen Honorarzonen erfolgt objektbezogen nach dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad des Objekts. Die HOAI bietet für die alle Leistungsbilder Objektlisten für die Zuordnung der richtigen Honorarzone.

Honorarzonen für verschiedene Objekte im Leistungsbild Gebäude

Wohnen

Honorarzone Objekt
I Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung
II Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen
III / IV Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise
III / IV Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten

Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung

Honorarzone Objekt
I Offene Pausen-, Spielhallen
III / IV Studentenhäuser
III Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen
IV Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien
IV Hörsaal-, Kongresszentren
IV / V Labor- oder Institutsgebäude

Büro/ Verwaltung/ Staat/ Kommune

Honorarzone Objekt
III / IV Büro-, Verwaltungsgebäude
III / IV Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe
IV Parlaments-, Gerichtsgebäude
IV / V Bauten für den Strafvollzug
III / IV Feuerwachen, Rettungsstationen
III / IV Sparkassen- oder Bankfilialen
III / IV Büchereien, Bibliotheken, Archive

Gesundheit/ Betreuung

Honorarzone Objekt
I Liege- oder Wandelhallen
III Kindergärten, Kinderhorte
III Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten
III Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten
III / IV Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,
II / III Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien
III / IV Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung
III Hilfskrankenhäuser
IV Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung
V Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken

Handel und Verkauf/ Gastgewerbe

Honorarzone Objekt
II Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske
III / IV Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen
III / IV Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen
IV Großküchen, mit oder ohne Speiseräume
III / IV Pensionen, Hotels

Freizeit/ Sport

Honorarzone Objekt
II Einfache Tribünenbauten
II Bootshäuser
III / IV Turn- oder Sportgebäude
IV / V Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten

Gewerbe/ Industrie/ Landwirtschaft

Honorarzone Objekt
I Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallen
II / III / IV Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen
II Gewächshäuser für die Produktion
II Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten
III Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser
II / III / IV Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie
III / IV / V Produktionsgebäude der Industrie

Infrastruktur

Honorarzone Objekt
I Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carports
II Einfache Garagenbauten
II / III Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten
IV Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel
IV / V Flughäfen
IV / V Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke

Kultur-/ Sakralbauten

Honorarzone Objekt
II / III Pavillons für kulturelle Zwecke
IV Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen
IV Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke
III / IV Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser
IV / V Museen
IV / V Theater-, Opern-, Konzertgebäude
IV / V Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen
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